top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den von uns auch genannten Vertragsbedingungen.

 

Anmeldung/Buchung

Die Vermieter überlassen den Mietern die Ferienwohnung Schwalbenäscht und/oder Magugglä gemäss unterzeichneter, unveränderter Rückbestätigung und nach Zustellung der Schlussinformationen für den angegebenen Zeitraum. Mit Ihrer Rückbestätigung akzeptieren Sie unsere Vertragsbedingungen/Mietvertrag sowie die Hausordnung und Sie schliessen einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Das Mietverhältnis beginnt mit dem genannten Anreisetag und endet mit dem Abreisetag gemäss unveränderter Rückbestätigung. Ausgenommen ist die verlängerte Haftbarkeit, wie im Punkt Haftung erläutert. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

Anzahlung und Zahlung

Die Überweisung muss in Schweizer Franken auf das angegebene Konto erfolgen. Alle Bankspesen und Transaktionsgebühren gehen zu Lasten des Mieters. 

Eine Überweisung mit SWIFT- oder IBAN-Code in Schweizer Franken erspart Ihnen die hohen Kosten der Auslandsüberweisung. Zusätzlich bieten wir auf Nachfrage eine gebührenpflichtige Zahlung (ca 3.4%) per Paypal an.

 

Besondere Bedingungen/Hinweise

Zusätzliche Matratzen, Kinderstühle, Reisebettchen etc stehen, soweit nicht anderweitig besetzt, zur Verfügung. Das Mitführen von Haustieren ist nur auf Anfrage möglich. Wir behalten uns vor, zusätzliche Reinigungskosten à CHF 50.-/h nach Aufwand zu verrechnen.

 

Ankunft

Die Anreise ist, sofern nicht anders vereinbart, ab 16 Uhr möglich. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu nutzen. In den Wohnungen dürfen die angegebenen Maximalbelegungen nicht überschritten werden. Kurzaufenthalte sind ebenfalls kurtaxenpflichtig und müssen uns gemeldet

werden.

Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich und ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Fehlende und/oder defekte Gegenstände sowie Reparaturen/

Instandsetzung inkl. Vermietungsausfall (wochenweise) können den Mietern in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Schäden, die durch mitgebrachte Haustiere entstanden sind.

Die Kurtaxe für Erwachsene ist von den Tourismusverbänden obligatorisch zu erheben. Damit Sie die Gästekarte schon am Anreisetag nutzen können, belasten wir Ihnen diese Taxe direkt und legen Ihnen die Gästekarten in der Ferienwohnung bereit. Die Kurtaxe beträgt pro erwachsene Person (> 16-jährig) und Nacht CHF 3.50.

 

Abreise

Die Wohnungen sind spätestens um 10.00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter wie bei Ankunft angetroffen in ordentlichem Zustand besenrein zu hinterlassen. Die Wohnung ist abzuschliessen und der Schlüssel ist im vorgesehenen Schlüsselsafe zu versorgen.

​

Sämtlicher Abfall muss entsorgt werden und alles Geschirr ist sauber in den Schränken zu versorgen, der Kühlschrank muss geleert sein. Mieter, die die Wohnung in einem inakzeptablen Zustand verlassen, müssen mit einem angemessenen Preisaufschlag auf den vereinbarten Endreinigungspreis rechnen, welcher nachgefordert wird.

Der Mieter haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.

​

Parkplatz

Den Mietern der Wohnung Schwalbenäscht steht der reservierte Parkplatz Nr. 1, den Mietern der Magugglä der Parkplatz Nr. 2 kostenlos zur Verfügung. Es darf nur dieser eine Parkplatz belegt werden; allfällige zusätzliche Autos müssen zwingend an der Dorfstrasse (kostenpflichtig) geparkt werden.

 

Rücktritt

Können Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten (unabhängig des Grundes), so ist dies zu melden. Der Mieter bleibt für den Gesamtbetrag haftbar, sobald die Rückbestätigung retourniert wurde. Gleiches gilt bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise. Bis 42 Tage vor Mietbeginn kann kostenlos storniert werden.Wir empfehlen rechtzeitig eine Annulationskostenversicherung abzuschliessen.

Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens 42 Tage vor Anreise fällig (bei kurzfristiger Buchung gemäss Offerte). Wir behalten uns vor, eine Anzahlung zu verlangen. Wird dieser innert der gesetzten Frist nicht nachgekommen, verfällt der Vertrag und es besteht keinerlei Anspruch auf Beherbergung.

Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin angefallene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.

Bei Überbuchung erstatten wir selbstverständlich eine eventuell bereits getätigte Zahlung zurück, weitere Ansprüche können nicht erhoben werden.

 

Haftung

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit. Der Zugang zu den Ferienwohnungen erfolgt über einen Privatweg – jegliche (inkl. witterungsbedingte) Haftung wird abgelehnt. Gleiches gilt auch insbesondere für die Benutzung des zur Verfügung gestellten Materials, der Kindergalerie in der Wohnung Magugglä und jeglicher Seezugänge inkl. Bootssteg und des Flosses.

Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen (insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw. oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe, sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege)), kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

Fenster, Dachfenster und Türen sind vor jedem Verlassen der Wohnung und vor der Abreise zwingend zu schliessen. Für allfällige Schäden durch Missachtung bleibt der Mieter bis zur Wohnungskontrolle (max. 7 Tage über das befristete Mietverhältnis hinaus) haftbar.

 

Allgemeines

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizer Rechts, Gerichtsstand am Ort der gelegenen Sache. Die Hausordnung ist Teil des Vertrages. Diese ist zwingend einzuhalten. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die Rückbestätigung unterschrieben bei uns eingetroffen ist.

​

Liestal/Einigen Dezember 2022

V 5.2-12/22

​

​

Hausordnung

  • Die Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen, es herrscht ein striktes Rauchverbot.

  • Vor jedem Verlassen der Wohnung sind die Fenster, Dachfenster und Türen zu schliessen. Das Wetter kann sich sehr schnell ändern und so grösseren Schaden anrichten.

  • Abfall muss sachgerecht entsorgt werden. Es dürfen nur gebührenpflichtige Abfallsäcke verwendet werden. Pro Woche und Partei wird ein 35 Liter-Sack abgegeben. 

  • Pro Wohnung steht ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung; weitere Fahrzeuge dürfen den Privatweg nicht befahren. Zusätzliche Fahrzeuge müssen auf öffentlichen Parkplätzen gebührenpflichtig parkiert werden.

  • Um Fahrräder im Trockenen zu parkieren steht der Unterstand unter dem Balkon Schwalbenäscht zur Verfügung.

  • Der Rasen vor der Magugglä steht Gästen beider Wohnungen zur Verfügung. Das zur Verfügung gestellte Material (Gummiboot, Gasgrill, Liegestühle, Surfbrett ohne Segel etc.) kann, sofern verfügbar, in Absprache mit den anderen Mietern kostenlos genutzt werden.

  • Grillzubehör befindet sich im Metallschrank rechts vor dem Kellereingang.

  • Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn und beachten Sie die Ruhezeiten zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und ab 22.00 Uhr.

  • Haustiere sind nur ausnahmsweise und auf persönliche Anfrage erlaubt. Sie dürfen weder auf das Sofa noch auf die Betten. Hunde müssen auf dem Grundstück zwingend an der Leine geführt werden; Hundekot muss eingesammelt und korrekt entsorgt werden. Die grünen RobiDog-Kästen befinden sich jeweils beim Dorfeingang.

  • Manipulationen an der Zentralheizung sind verboten.

  • Melden Sie zu Bruch Gegangenes vor ihrer Abreise mittels entsprechendem Formular oder QR-Code und verzichten Sie bitte darauf, Dinge selbständig zu ersetzen (wir führen ein Lager).

  • Waschmaschine und Tumbler stehen im gemeinsamen Keller gebührenpflichtig zur Verfügung.

  • Sie müssen nach jedem Wasch- resp. Trocknungsgang vorschriftsgemäss gereinigt werden (auch Fusselschieber). Nehmen Sie beim Waschen bitte Rücksicht auf Frau Hurni im Haus Nr. 4.

  • Jede Wohnung hat ihren eigenen kleinen Vorplatz. Wir bitten Mieter der Magugglä deshalb, ausschliesslich die Passage links zu benutzen, um vom Parkplatz zur Wohnungstür zu gelangen.

  • Die im Mietvertrag bzw. in der Rückbestätigung vereinbarten Zeiten für An- und Abreise müssen zwingend eingehalten werden. Nur so können wir Ihnen eine einwandfreie Wohnung überlassen. Zwischen Vor- und Nachmietern dürfen diesbezüglich keine direkten Absprachen getroffen werden.

  • Beim Bootssteg handelt es sich um einen Privatsteg des Bootstegvereins Einigen/Gwatt. Es ist den Gästen ausdrücklich erlaubt, diesen als Seezugang zu nutzen. Bitte beachten Sie aber, dass kein Boot oder dergleichen ohne direkte Absprache mit den Verantwortlichen des Vereins parkiert werden darf. Es wird jegliche Haftung abgelehnt. 

  • Diese Auflistung ist nicht abschliessend. Bitte beachten Sie die detaillierten Angaben im Ordner Gästeinformation, welcher in jeder Wohnung aufliegt.

  • Die Hausordnung ist Teil der Vertragsbedingungen/AGB.

​

Herzlichen Dank für die Einhaltung dieser Regeln.

Liestal/Einigen Juli 2023/V5.21-07/23

Tanja & Raphael Herzog

bottom of page